2-Monats-Fenster für Bewegungsdaten
Bewegungsdaten können ab sofort nicht nur für den aktuellen Monat, sondern auch für den Vormonat als erstmalige Übermittlung erfasst werden. Erst nach der ersten Übermittlung für einen Monat werden weitere Eingaben als Nachberechnung behandelt. Damit entfällt der automatische Monatsabschluss und Mandanten haben mehr Flexibilität bei der Datenübermittlung.